Definition · Öffentliches Recht

Fusionskontrolle (Art. 102 AEUV)

Art. 103 AEUV
Definition

Wettbewerbliche Kontrolle des Zusammenschlusses von Unternehmen von unionsweiter Bedeutung, aus dem eine marktbeherrschende Stellung entstehen könnte.

Kontext

Was versteht man unter „Fusionskontrolle“?

Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Art. 103 AEUV
Quellen
  • Khan, in: Geiger/Khan/Kotzur/Kirchmair AEUV, 7.A. 2022, § 102 RdNr. 21.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.