Definition · Strafrecht

Führer eines Kfz (§ 316a Abs. 1 StGB)

Definition

Führer eines Kfz ist, wer das Fahrzeug „führt‟“, es also fährt, nachdem er es in Bewegung gesetzt hat.

Kontext
Wer ist „Führer“ eines Kfz (§ 316a Abs. 1 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT I, 23.A. 2021, § 12 RdNr. 17

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.