Frist (§ 187 Abs. 1 BGB)
Eine Frist ist ein abgegrenzter Zeitraum, der bestimmt oder jedenfalls bestimmbar ist. Ihre Dauer kann entweder durch feste Zeiteinheiten (Jahre, Wochen, Monate, Tage) oder durch einen unbestimmten Rechtsbegriff bemessen sein (z.B. „ohne schuldhaftes Zögern“, § 121 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Vorgabe einer Frist erfolgt entweder gesetzlich oder vertraglich.
Rechtsprechung & Quellen 3
- Brox/Walker, BGB AT, 45.A. 2021, § 37 RdNr. 1
- Grothe, MüKoBGB, 9. A. 2021, § 186 RdNr. 5-8