Definition · Strafrecht

Freiwillig (§ 24 StGB)

Definition

Freiwilligkeit liegt nach herrschender Meinung vor, wenn der Täter die weitere Tatausführung aus autonomen Motiven unterlässt.

Kontext
Wann tritt der Täter „freiwillig“ zurück (§ 24 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Aufl., § 32 RdNr. 41

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.