Definition · Zivilrecht

Freiheit (i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)

Definition

Freiheit i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB ist ausschließlich die körperliche Bewegungsfreiheit.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter Freiheit i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Wagner, in: MüKo BGB, 9.A. 2024, § 823 RdNr. 278f.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.