Definition · Zivilrecht

Formzwang (vor § 241 BGB)

Definition

Formzwang ist der rechtliche Zwang, den Vertrag in einer bestimmten Form abzuschließen.

Erläuterung
Begründet werden kann der Formzwang sowohl gesetzlich als auch durch vertragliche Vereinbarung. Wird gegen die gesetzlich vorgeschriebene Form verstoßen, ist das Rechtsgeschäft nichtig (§ 125 S. 1 BGB).
Kontext
Definiere den Begriff „Formzwang“ beim Vertragsschluss:
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 36

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.