Definition · Zivilrecht

Formfreiheit (vor § 241 BGB)

Definition

Unter Formfreiheit versteht man die Möglichkeit des Einzelnen, Verträge in jeder beliebigen Form abzuschließen.

Erläuterung
Ausdruck der Privatautonomie der Parteien ist die Formfreiheit; sie leitet sich aus der grundgesetzlich geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ab.
Kontext
Was versteht man unter dem Begriff „Formfreiheit“ beim Vertragsschluss?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 34

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.