Definition · Zivilrecht

Forderung (§ 387 BGB)

Definition

Eine Forderung ist das aus einem Schuldverhältnis im weiteren Sinne stammende Recht eines Gläubigers, vom Schuldner eine Leistung verlangen zu können.

Erläuterung
Bei der Forderung selbst handelt es sich um ein Schuldverhältnis im engeren Sinne.
Kontext
Definiere den Begriff „Forderung“ (§ 387 BGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 36

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.