Definition · Strafrecht

Fordern eines Vorteils (§ 331 StGB)

Definition

Der Amtsträger fordert, wenn er einseitig, ausdrücklich oder konkludent, einen Vorteil verlangt, wobei es auf die Sicht eines verständigen Beobachters ankommt.

Erläuterung

Beachte: Vollendet ist die Tat bereits, sobald der Adressat Kenntnis nimmt. Auf einen Erfolg der Forderung kommt es dabei nicht an.

Kontext
Was bedeutet „Fordern“ eines Vorteils (§ 331 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT II, 22. A. 2021, § 60 RdNr. 21

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.