Definition · Zivilrecht

Firmenfortführung (§ 25 Abs. 1 HGB)

Definition

Firmenfortführung liegt vor, wenn der Erwerber den Kern und die prägenden Zusätze übernimmt, sodass der Rechtsverkehr die neue Firma mit der alten identifiziert.

Kontext
Definiere den Begriff „Firmenfortführung“ (§ 25 Abs. 1 HGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Merkt, in: Baumbach/Hopt HGB, 40.A. 2021, § 25 RdNr. 7

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.