Definition · Zivilrecht

Fernabsatzvertrag (§ 312c Abs. 1 BGB)

Definition

Ein Fernabsatzvertrag nach § 312c Abs. 1 BGB ist ein Verbrauchervertrag, der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurde.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einem „Fernabsatzvertrag“ (§ 312c Abs. 1 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Jacoby/von Hinden, Studienkommentar BGB, 18. Aufl. 2022, § 312c RdNr. 2.
  • Jauernig/Stadler, BGB, 19. Aufl. 2023, §312c RdNr. 6ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.