Falsche Aussage - subjektive Theorie
Nach der subjektiven Theorie ist eine Aussage – unabhängig von ihrem objektiven Wahrheitsgehalt – falsch, wenn sie von dem Vorstellungsbild und Wissen des Aussagenden abweicht.
Wer daher objektiv zutreffend, aber bewusst gegen sein eigenes Erinnerungsbild uneidlich aussagt, erfüllt § 153. Folgt man dagegen der objektiven Theorie, ergibt sich ein strafloser Versuch des § 153.
Rechtsprechung & Quellen 2
- Rengier, Strafrecht BT II, 22. A. 2021, § 49 RdNr. 7