Definition · Strafrecht

Falsche Aussage - subjektive Theorie

Definition

Nach der subjektiven Theorie ist eine Aussage – unabhängig von ihrem objektiven Wahrheitsgehalt – falsch, wenn sie von dem Vorstellungsbild und Wissen des Aussagenden abweicht.

Erläuterung

Wer daher objektiv zutreffend, aber bewusst gegen sein eigenes Erinnerungsbild uneidlich aussagt, erfüllt § 153. Folgt man dagegen der objektiven Theorie, ergibt sich ein strafloser Versuch des § 153.

Kontext
Was versteht man nach der subjektiven Theorie unter einer „falschen Aussage“ (§ 153 Abs. 1 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT II, 22. A. 2021, § 49 RdNr. 7

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.