Unter der Exekutive versteht man alle Organe des Staates, die eine vollziehende oder vollstreckende Gewalt ausüben.
Erläuterung
Aufgabe der Exekutive als vollziehender Gewalt ist es, geltendes Recht auszuführen. Erfasst werden hiervon die Regierungen des Bundes und der Länder (etwa der Bundeskanzler und seine Minister) sowie die öffentliche Verwaltung auf Bundes- und Länderebene (etwa die Polizei oder die Baubehörden).
Kontext
Die drei Gewalten solltest Du kennen. Was versteht man unter der Exekutive?
Rechtsprechung & Quellen
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Quellen
Kingreen/Poscher, Grundrechte Staatsrecht II, 38.A. 2022, RdNr. 256 f.
Schmidt, Grundrechte, 26.A. 2021, RdNr. 87, 89.
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