Definition · Zivilrecht

Erwerb eines Handelsgeschäfts (§ 25 Abs. 1 HGB)

Definition

Erwerb eines Handelsgeschäfts bedeutet Übernahme der Unternehmensträgerschaft in tatsächlicher Hinsicht. Umfasst sind jegliche Formen der Unternehmensübertragung und -überlassung. Auf die Wirksamkeit von Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäften kommt es nach der Rechtsprechung nicht an.

Kontext
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Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Vossler, in: Oetker HGB, 7.A. 2021, § 25 RdNr. 14

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.