Definition · Zivilrecht

Ersetzungsbefugnis (vor § 362 BGB)

Definition

Die Ersetzungsbefugnis ist das Recht einer Partei eines Schuldverhältnisses, eine andere als die geschuldete Leistung zu erbringen oder zu verlangen.

Erläuterung

Praktisch bedeutsam wird die Ersetzungsbefugnis vor allem bei der Inzahlungnahme gebrauchter Sachen — etwa beim Erwerb eines Neuwagens gegen Zahlung eines reduzierten Kaufpreises sowie Übergabe und Übereignung des Altwagens.

Kontext
Was versteht man unter der „Ersetzungsbefugnis“ in einem Vertrag?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 35

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.