Definition · Öffentliches Recht

Ersatzvornahme

Definition

Eine Ersatzvornahme liegt vor, wenn die Handlung durch einen Dritten im Auftrag der Vollzugsbehörde auf Kosten des Pflichtigen statt durch den Verpflichteten selbst vorgenommen wird.

Erläuterung
Kontext
Was ist eine „Ersatzvornahme“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kaiser/Köster/Seegmüller, Materielles Öffentliches Recht im Assesorexamen, 2.A. 2012, RdNr. 78.
  • Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 20.A. 2020, § 20 RdNr. 13.

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.