Definition · Strafrecht

Erlaubnistatbestandsirrtum (vor § 16 StGB)

Definition

Als Erlaubnistatbestandsirrtum bezeichnet man den Fall, dass der Täter sich irrig tatsächliche Umstände vorstellt, die, wenn sie wirklich vorlägen, einen rechtlich anerkannten Rechtfertigungsgrund darstellen würden.

Erläuterung

Teilweise findet sich für den Erlaubnistatbestandsirrtum (Abkürzung: ETBI) auch die Bezeichnung Erlaubnisumstandsirrtum.

Kontext

Was versteht man unter einem „Erlaubnistatbestandsirrtum“?

Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Joecks/Kulhanek, in: MüKo-StGB, 4. A. 2020, StGB § 16 RdNr. 123 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.