Definition · Zivilrecht

Erklärungsbewusstsein (vor § 104 BGB)

Definition

Das Erklärungsbewusstsein ist der Wille/das Wissen, überhaupt am rechtsgeschäftlichen Verkehr teilzunehmen und durch sein Handeln eine irgendwie rechtsgeschäftlich relevante Erklärung abzugeben.

Kontext

Definiere den Begriff „Erklärungsbewusstsein“:

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Wertenbruch, BGB AT, 6.A. 2024, § 6 RdNr. 9.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.