Definition · Zivilrecht

Ergänzende Vertragsauslegung (§ 157 BGB)

Definition

Ergänzende Vertragsauslegung bedeutet Ergänzung eines lückenhaften Rechtsgeschäfts.

Kontext
Was versteht man unter der „ergänzenden Vertragsauslegung“ (§ 157 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Normen
Quellen
  • Jacoby/von Hinden, Studienkommentar BGB, 19.A.2022, § 157 RdNr. 2ff.
  • Jauernig/Mansel, BGB, 19.A. 2023, § 157 RdNr. 2ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.