Definition · Öffentliches Recht

Erforderlichkeit zur Wahrung der Rechtseinheit (Art. 72 Abs. 2 Hs. 2 Var. 2 GG)

Art. 72 Abs. 2 Hs. 2 Var. 2 GG
Definition
Eine bundesgesetzliche Regelung ist zur Wahrung der Rechtseinheit im Bundesgebiet erforderlich, wenn eine Gesetzesvielfalt auf Länderebene eine Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen darstellt, die im Interesse sowohl des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden kann.
Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter „Erforderlichkeit zur Wahrung der Rechtseinheit im Bundesgebiet“ (Art. 72 Abs. 2 Hs. 2 Var. 2 GG)?
Rechtsprechung & Quellen 5
Normen
Art. 72 Abs. 2 Hs. 2 Var. 2 GG
Quellen
  • BVerfGE 106, 62, 144-147
  • Gröpl, Staatsrecht I, 13.A. 2021, RdNr. 1089-1090
  • Herold, in: Chiofalo/Kohal/Linke, Staatsorganisationsrecht, 2022, 370, 377
  • Morlok/Michael, Staatsorganisationsrecht, 5.A 2021, RdNr. 470-472

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.