Definition · Strafrecht

Erfolgsqualifizierter Versuch (vor § 23 StGB)

Definition

Von einem erfolgsqualifizierten Versuch spricht man, wenn der Täter das vorsätzliche Grunddelikt lediglich versucht und hierbei die besondere Folge der Erfolgsqualifikation (zumindest) fahrlässig herbeiführt.

Erläuterung
Zur Veranschaulichung: Der Täter versucht, sein Opfer mit einer Waffe zu bedrohen und ihm die Handtasche zu entreißen (§ 249 Abs. 1 StGB); dabei löst sich fahrlässig ein Schuss, der das Opfer tödlich trifft (§ 251 StGB). Umstritten ist die Strafbarkeit des erfolgsqualifizierten Versuchs.
Kontext
Was versteht man unter einem „erfolgsqualifizierten Versuch“?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Aufl., § 30 RdNr. 18

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.