Erfolgsqualifizierter Versuch (vor § 23 StGB)
Von einem erfolgsqualifizierten Versuch spricht man, wenn der Täter das vorsätzliche Grunddelikt lediglich versucht und hierbei die besondere Folge der Erfolgsqualifikation (zumindest) fahrlässig herbeiführt.
Rechtsprechung & Quellen 3
- Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Aufl., § 30 RdNr. 18