Definition · Zivilrecht

Erfolgsort

Definition

Ort, an dem der Leistungserfolg eintreten soll.

Kontext

Was versteht man unter dem „Erfolgsort“ einer geschuldeten Leistung?

Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Brox/Walker, Schuldrecht AT, 45.A.2021, § 12 RdNr.18

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.