Definition · Zivilrecht

Erbvertrag (§ 2274 BGB)

Definition

Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Verfügung von Todes wegen. Der Erbvertrag hat eine rechtliche Doppelnatur, da er zugleich Verfügung von Todes wegen und Vertrag ist. Der Erbvertrag ermöglicht es, bindende Verfügungen zu treffen, die der Erblasser grundsätzlich nicht mehr durch eine einseitige Erklärung aufheben kann. Diese Einschränkung der Testierfreiheit lässt sich durch das Vertragsprinzip rechtfertigen.

Kontext
Was versteht man unter einem „Erbvertrag“ (§ 2274 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 4
Normen
Quellen
  • Brox/Walker, Erbrecht, 28. A. 2018, § 14 RdNr. 1 f.
  • Frank/Helms, Erbrecht, 7. A. 2018, § 13 RdNr. 1 ff.
  • Leipold, Erbrecht, 22. A.2020, § 15 RdNr. 491 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.