Definition · Zivilrecht

Entgangener Gewinn (§ 252 BGB)

Definition

Unter dem entgangenen Gewinn versteht man alle Vermögensvorteile, die dem Geschädigten im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses zwar noch nicht zugeflossen sind, ohne dieses Ereignis aber bei ihm eingetreten wären.

Kontext
Definiere den Begriff „entgangener Gewinn“ (§ 252 BGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 34

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.