Definition · Strafrecht

Einwilligung, hypothetische

Definition

Die hypothetische Einwilligung ist eine von der Rechtsprechung genutzte Einwilligungsfiktion. Sie grenzt sich von der mutmaßlichen Einwilligung dadurch ab, dass hier eine tatsächliche Erklärung des Betroffenen hätte
eingeholt werden können, ohne dass dies geschehen ist.

Erläuterung
Ihre Wurzeln hat die hypothetische Einwilligung im Zivilrecht; herangezogen wird sie ausschließlich im Zusammenhang mit unterlassenen Aufklärungspflichten bei ordnungsgemäß durchgeführten ärztlichen Heileingriffen. Hintergrund: In diesen Konstellationen stelle die unterlassene Aufklärung primär eine Verletzung des Selbstbestimmungsrechts dar, die jedoch nicht als Rechtsgutsverletzung i.S.d. §§ 223 ff. StGB einzuordnen sei. Trotz fehlender Einwilligung gelte die Körperverletzung in diesen Fällen daher als gerechtfertigt.
Kontext
Was versteht man unter einer „hypothetischen Einwilligung“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 19 RdNr. 15 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.