Definition · Zivilrecht

Einstweiliger Rechtsschutz (§§ 916ff. ZPO)

Definition
Das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz nach §§ 916 ff. ZPO dient der vorläufigen Sicherung oder Regelung einer materiell-rechtlichen Position, wenn diese gefährdet ist. Das Eilverfahren ist damit eine Ausprägung der Garantie des effektiven Rechtsschutzes. Zu unterscheiden ist zwischen Arrest (§§ 916 ff. ZPO) und einstweiliger Verfügung (§§ 935 ff. ZPO).
Kontext
Was versteht man unter einstweiligem Rechtsschutz (§§ 916 ff. ZPO)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht, 15.A. 2022, T, Rdnr.1 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.