Definition · Strafrecht

Dolus directus 1. Grades (Absicht) (§ 15 StGB)

Definition

Der Täter handelt mit dolus directus 1. Grades (Absicht), wenn es ihm gerade darauf ankommt, den Erfolg herbeizuführen (zielgerichteter Erfolgswille).

Kontext

Was versteht man unter „dolus directus 1. Grades“ (Absicht)?

Rechtsprechung & Quellen 3
Normen
Quellen
  • Bock, Strafrecht AT, 2.A.2021, § 5. Kap RdNr. 243.
  • Fischer, StGB, 72.A. 2025, § 15 RdNr. 8.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.