Definition · Strafrecht

Dolus cumulativus (§ 15 StGB)

Definition

Der Täter handelt mit dolus cumulativus, wenn sich sein Vorsatz bei einer Handlung nicht nur auf die Verwirklichung eines bestimmten, sondern mehrerer Tatbestände und/oder mehrerer Erfolge nebeneinander erstreckt. Eine objektbezogene Konkretisierung ist nicht erforderlich.

Kontext

Was versteht man unter „dolus cumulativus“?

Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Rengier, Strafrecht AT, 17.A. 2024, § 14 RdNr. 54ff.

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.