Definition · Zivilrecht

Digitale Produkte (§ 327 Abs. 1 BGB)

Definition

Der Begriff digitales Produkt umfasst digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen.

Erläuterung
Kontext
Definiere den Begriff „Digitales Produkt“ (§ 327 Abs. 1 BGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Metzger, in Münchener Kommentar, BGB, 9. A. 2022, § 327 RdNr. 6.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.