Definition · Zivilrecht

Digitale Inhalte (§ 327 Abs. 2 BGB)

Definition

Digitale Inhalte sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einem „digitalen Inhalt“ (§ 327 Abs. 2 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 34

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.