Definition · Zivilrecht

Digitale Dienstleistungen (§ 327 Abs. 2 BGB)

Definition

Digitale Dienstleistungen sind Dienstleistungen, die entweder dem Verbraucher die Erstellung, die Verarbeitung oder die Speicherung von Daten in digitaler Form oder den Zugang zu solchen Daten ermöglichen oder die dem Verbraucher die gemeinsame Nutzung der vom Verbraucher oder von anderen Nutzern der entsprechenden Dienstleistung in digitaler Form hochgeladenen oder erstellten Daten oder sonstige Interaktionen mit diesen Daten ermöglichen.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter „digitalen Dienstleistungen“ (§ 327 Abs. 2 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Jacoby/von Hinden, Studienkommentar BGB, 18. Aufl. 2022, § 327 RdNr. 2.
  • Metzger, in Münchener Kommentar, BGB, 9. A. 2022, § 327 RdNr. 8.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.