Definition · Strafrecht

Dienstausübung (§ 331 StGB)

Definition

Mit der Dienstausübung ist die dienstliche Tätigkeit im Allgemeinen gemeint, ohne dass es auf eine – noch nicht einmal in groben Umrissen – konkretisierte Diensthandlung ankommt.

Kontext

Was versteht man unter einer „Dienstausübung“?

Rechtsprechung & Quellen 5
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT II, 22. A. 2021, § 60 RdNr. 35

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.