Dienst- oder Geschäftsräume (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Dienst- oder Geschäftsräume sind Teile eines Gebäudes, die einem speziellen Zweck, nämlich dem Aufenthalt von Menschen während der Arbeitszeit bzw. zur Vornahme beruflicher oder sonstiger geschäftlicher Tätigkeit dienen.
Rechtsprechung & Quellen 2
- MüKoStGB/Schmitz, 4. A. 2021, § 243 RdNr. 17