Definition · Strafrecht

Dienst- oder Geschäftsräume (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

Definition

Dienst- oder Geschäftsräume sind Teile eines Gebäudes, die einem speziellen Zweck, nämlich dem Aufenthalt von Menschen während der Arbeitszeit bzw. zur Vornahme beruflicher oder sonstiger geschäftlicher Tätigkeit dienen.

Kontext
Was versteht man unter einem „Dienst- oder Geschäftsraum“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • MüKoStGB/Schmitz, 4. A. 2021, § 243 RdNr. 17

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.