Definition · Öffentliches Recht

Definition Verhaltensverantwortlichkeit

Definition

Verhaltensverantwortlichkeit meint die gefahrenabwehrrechtliche Verantwortlichkeit einer Person, die durch ihr Verhalten eine Gefahr verursacht.

Erläuterung
Gegen einen Verhaltensverantwortlichen können Ordnungsbehörden und Polizei die Maßnahme der Gefahrenabwehr richten. Die Verhaltensverantwortlichkeit ist in den Polizei- und Ordnungs(behörden)gesetzen aller Bundesländer geregelt (z.B. Art. 7 Abs. 1 BAyPAG, § 4 Abs. 1 PolG NRW, § 7 Abs. 1 ThürPAG, § 6 Abs. 1 NPOG, § 13 Abs. 1 ASOG).
Kontext

Was bedeutet der Begriff der Verhaltensverantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht?

Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Kingreen/Poscher, Polizei- und Ordnungsrecht, 13.A. 2024, § 9 RdNr. 5ff.
  • Schmidt, Polizei- und Ordnungsrecht, 22.A. 2022, RdNr. 751f., 763ff.
  • Thiel, Polizei- und Ordnungsrecht, 5.A. 2023, § 8 RdNr. 85

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.