Definition · Strafrecht

Dauernde Entstellung (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB)

Definition

Von einer dauernden Entstellung ist auszugehen, wenn die äußere Gesamterscheinung des Verletzten in ihrer ästhetischen Wirkung derart verändert wird, dass er auf unabsehbare Zeit psychische Nachteile im Verkehr mit seiner Umwelt zu erleiden hat.

Kontext
Was versteht man unter einer „dauernden Entstellung“ (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Nomos, Taschen-Definitionen, 2. A. 2014, S. 167

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.