Definition · Strafrecht

Datenverarbeitungsvorgang (§ 263a Abs. 1 StGB)

Definition

Ein Datenverarbeitungsvorgang ist ein automatisierter Vorgang, bei dem durch Aufnahme von Daten und ihrer Verknüpfung durch Programme bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt werden.

Kontext
Definiere den Begriff „Datenverarbeitungsvorgang“ (§ 263a Abs. 1 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Fischer, StGB, 69.A. 2022, § 263a RdNr. 3

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.