Datenbegriff, allgemein
Nach dem allgemeinen Datenbegriff sind Daten Informationen, die in einer für eine Datenverarbeitungsanlage erkennbaren Form codiert sind, unabhängig davon, ob und in welcher Form sie verarbeitet werden. Im Unterschied zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen die Daten nicht personenbezogen sein.
Was versteht man im Strafrecht unter dem allgemeinen „Datenbegriff“?
Rechtsprechung & Quellen 10
- Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. A. 2018, § 263a RdNr. 3, § 268 RdNr. 3
- MüKoStGB/Graf, 4.A. 2021, StGB § 202a RdNr. 12
- OLG Celle BeckRS 2016, 1830
- Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30.A. 2019, § 202a RdNr. 3