Definition · Strafrecht

Darstellung (§ 268 Abs. 2 StGB)

Definition

Eine Darstellung ist die dauerhafte Fixierung von Informationen durch das technische Gerät in einem von dem Gerät abtrennbaren Stück oder Teil.

Kontext
Definiere den Begriff „Darstellung“ (§ 268 Abs. 2 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • BeckOK StGB/Weidemann, 50. Ed. 01.05.2021, § 268 RdNr. 4

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.