Bundestreue
Die Bundestreue ist eine Pflicht von Bund und Ländern zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Unterstützung. Sie müssen untereinander die Belange der jeweils anderen Seite respektieren und wahren.
Die Bund oder Ländern zugewiesenen Kompetenzen sind nur unter Beachtung des Gebots der Rücksichtnahme auf die jeweils andere Ebene auszuüben. Im Falle einer Missachtung oder eines Verstoßes gegen die Bundestreue kann dies vor dem BVerfG im Rahmen eines Bund-Länder-Streits gerügt werden.
Was ist die Bundestreue?
Rechtsprechung & Quellen 2
- Ipsen/Kaufhold/Wischmeyer, Staatsrecht I, 33.A. 2021, § 13 RdNR. 9 ff.
- Rux, in: BeckOK GG, 28.12.2024, Art. 20 RdNr. 36ff.