Beweiswürdigung - Rechtsfehlerhaft (§ 337 StPO)
Die Beweiswürdigung ist rechtsfehlerhaft, wenn sie lückenhaft, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat.
Rechtsprechung & Quellen 2
- BGH, Urt. v. 25. 11. 2010 - 3 StR 364/10 = NStZ-RR 2011, 73 (ständige Rechtsprechung)