Betriebliche Übung
Eine betriebliche Übung ist ein regelmäßig wiederholtes und gleichförmiges Verhalten des Arbeitgebers, aus dem die Arbeitnehmer schließen dürfen, dass der Arbeitgeber sich für die Zukunft binden will.
Rechtsprechung & Quellen 4
- BAG, Urt. v. 21.01. 2009 - 10 AZR 219/08 = NZA 2009, 310
- Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 20.A. 2021, § 1 RdNr. 70ff.
- Löwisch/Caspers/Klumpp, Arbeitsrecht, 12.A. 2019, § 3 RdNr. 68ff.