Definition · Zivilrecht

Betrieblich veranlasste Tätigkeit

Definition

Betrieblich veranlasst sind alle Tätigkeiten, die dem Arbeitnehmer vertraglich übertragen wurden oder die er im Interesse des Arbeitgebers für den Betrieb ausführt.

Kontext

Wann liegt eine betrieblich veranlasste Tätigkeit vor (innerbetrieblicher Schadensausgleich)?

Rechtsprechung & Quellen 3
Rechtsprechung
  • NZA 2003, 37
    BAG · 18.04.2002 · 8 AZR 348/01 · NZA 2003, 37
Quellen
  • Verena Klappstein, in: Dauner-Lieb/Langen, Schuldrecht, 4. A. 2021, § 619a, RdNr. 9.

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.