Definition · Strafrecht

Betreten (§ 123 Abs. 1 StGB)

Definition

Betreten setzt voraus, dass der Täter eine gegenständliche, den Schutzbereich umgebende Grenze körperlich überschreitet.

Kontext
Definiere den Begriff „betreten“ (§ 123 Abs. 1 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Fischer, StGB, 72. Aufl. 2025, § 123 RdNr. 15.

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.