Definition · Strafrecht

Betätigter Vermeidungswille (§ 15 StGB)

Definition

Wenn der Täter ernsthafte Vermeidungsbemühungen bzw. Gegensteuerungsversuche vornimmt, liegt ein betätigter Vermeidungswille vor, der den Vorsatz ausschließt.

Kontext
Definiere den Begriff „betätigter Vermeidungswille“ (§ 15 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 3
Normen
Quellen
  • Jäger, Examens-Repetitorium Strafrecht AT, 8.A. 2017, RdNr. 53f.
  • Kühl, Strafrecht AT, 8.A. 2017, § 5 RdNr. 81.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.