Definition · Zivilrecht

Besitzer, nicht-mehr-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)

Definition

Fälle des nicht mehr berechtigten Besitzes sind dadurch gekennzeichnet, dass der Besitzer zunächst zum Besitz berechtigt war, dieses Besitzrecht aber dann geendet hat (zB Ablauf des Mietvertrages).

Erläuterung

Die h.M. (Theorie der Anspruchskonkurrenz) bejaht die Anwendbarkeit der EBV-Regelungen nach Ablauf des Besitzrechts.

Kontext

Was versteht man unter dem „nicht-mehr-berechtigten“ Besitzer?

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Spohnheimer, in: BeckOGK-BGB, 1.5.2022, § 987 RdNr. 18

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.