Besitzer, nicht-mehr-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)
Fälle des nicht mehr berechtigten Besitzes sind dadurch gekennzeichnet, dass der Besitzer zunächst zum Besitz berechtigt war, dieses Besitzrecht aber dann geendet hat (zB Ablauf des Mietvertrages).
Die h.M. (Theorie der Anspruchskonkurrenz) bejaht die Anwendbarkeit der EBV-Regelungen nach Ablauf des Besitzrechts.
Was versteht man unter dem „nicht-mehr-berechtigten“ Besitzer?
Rechtsprechung & Quellen 2
- Spohnheimer, in: BeckOGK-BGB, 1.5.2022, § 987 RdNr. 18