Berufsregelnde Tendenz (Art. 12 GG)
Eine berufsregelnde Tendenz liegt vor, wenn eine staatliche Regelung auf eine Berufsregelung abzielt oder sich auf die Tätigkeit zumindest mittelbar auswirkt.
Rechtsprechung & Quellen 3
- Jarass/Pieroth, GG, 17.A. 2022, Art. 12 RdNr. 18ff.
- Michael/Morlok, 7.A. 2020, § 9 RdNr. 338