Berufsausübungsregelung (Art. 12 GG)
Berufsausübungsregeln sind solche, die nicht den Zugang, sondern nur die Art und Weise der Ausübung eines Berufes betreffen.
Auf der ersten Stufe finden sich Regeln der Berufsausübung. Beschränkungen auf der ersten Stufe sind gerechtfertigt, soweit vernünftige Erwägungen des Allgemeinwohls diese zweckmäßig erscheinen lassen.
Beispiel der ersten Stufe sind Ladenschlussregeln.
Rechtsprechung & Quellen 2
- Michael/Morlok, 7.A. 2020, § 23 RdNr. 678