Definition · Zivilrecht

Bei Betrieb (§ 7 Abs. 1 StVG)

Definition

Ein Schaden ist nur „bei Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs entstanden, wenn bei wertender Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kraftfahrzeug zumindest mitgeprägt worden ist. Der Unfall muss also in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Betriebsvorgang oder einer Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs stehen.

Erläuterung

Anknüpfend am Zweck der Vorschrift legt die Rechtsprechung das Merkmal „bei Betrieb" grundsätzlich weit aus.

Kontext
Definiere, wann sich eine Rechtsgutsverletzung „bei Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs ereignet (§ 7 Abs. 1 StVG):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • BGH, Urt. v. 05.07.1988 - VI ZR 346/87 = NJW 1988, 3019

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.