Definition · Öffentliches Recht

Behörde

§ 35 S. 1 VwVfG § 1 Abs 3 VwVfG
Definition

Eine Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 1 Abs. 4 VwVfG).

Erläuterung
Kontext
Definiere den Begriff der „Behörde“:
Rechtsprechung & Quellen 4
Normen
§ 1 Abs 3 VwVfG § 35 S. 1 VwVfG
Quellen
  • Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 21.A. 2023, § 10 RdNr. 427
  • Schmidt, Allgemeines Verwaltungsrecht, 22.A. 2020, RdNr. 67.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.