Definition · Strafrecht

Behaupten (§ 164 Abs. 2 StGB)

Definition

Behaupten heißt, eine Tatsache als nach eigener Überzeugung wahr hinstellen, selbst wenn man sie nur von dritter Seite erfahren hat.

Erläuterung

Geschehen kann dies auch durch das Stellen einer Frage, das Nahelegen einer Schlussfolgerung oder das Äußern eines Verdachts.

Kontext
Definiere den Begriff „Behaupten“ (§ 164 Abs. 2 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Lackner/Kühl/Kühl, StGB, 29. A. 2018, § 186 RdNr. 5

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.